Strom und Erdgas für Privatkunden
Machen auch Sie mit: Gemeinsam stark für faire Energie!
Wir sind Problemlöser und vertreten die Interessen der Energieverbraucher. Als starke Gemeinschaft können wir diese einfach besser durchsetzen, als einzelne Kunden.
Nutzen Sie unseren Service!
Sie erteilen uns die entsprechende Vollmacht – wir erledigen alles Weitere für Sie! Einfach und unkompliziert.
Beauftragen Sie uns mit der Optimierung Ihrer Energieverträge!
Die Kosten
Für unsere Dienstleistung fallen folgende Kosten an:
- eine einmalige Pauschale von nur 41,- € netto = 48,79 € brutto je Zähler für die Aufnahme in den Energiepool und die Einrichtung in unserer Datenbank
- Bei Registrierung über unsere Homepage reduziert sich die Einrichtungsgebühr auf 25,- € netto = 29,75 € brutto je Zähler!
Die Einrichtungsgebühr ist mit Abschluss des Energieauftrages fällig!
Die häufigsten Fragen
Hierzu benötigen Sie nur Ihre letzte Energieabrechnung. Hier sind alle wichtigen Verbrauchsdaten zu finden.
Nein, weder ein Zählertausch noch sonstige Änderungen müssen bei Ihnen vorgenommen werden. Unsere Versorger mieten die vorhandenen Einrichtungen sozusagen bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Auch bei Störungen bleibt dieser Ihr Ansprechpartner.
Sehr sicher. Der Betreiber des Versorgungsnetzes ist gesetzlich verpflichtet, jeden Bewohner seines Versorgungsgebietes lückenlos mit Strom und Erdgas zu versorgen
Nein. Generell darf ein Netzbetreiber die Einspeisung von Strom/Erdgas in sein Netz durch Dritte nicht verweigern.
Der Zählerstand wird turnusgemäß weiterhin vom Netzbetreiber abgelesen. Dieser Zählerstand wird unseren Versorgern automatisch mitgeteilt.
Der Zählerstand wird turnusgemäß weiterhin vom Netzbetreiber abgelesen. Dieser Zählerstand wird unseren Versorgern automatisch mitgeteilt.Bei einem Wechsel müssen die Kündigungsfristen des bestehenden Vertrages beachtet werden. Jeder Verbraucher, der sich in der Grundversorgung befindet, kann seinen Versorger sehr kurzfristig wechseln. Wir kümmern uns um die Kündigung (meist mit einer Frist von 2 Wochen) und beginnen danach die Belieferung ohne Unterbrechung. Haben Sie einen Vertrag mit einem speziellen Tarif bei Ihrem Versorger abgeschlossen, geht die Kündigungsfrist aus den Vertragsunterlagen hervor. Verändert Ihr Energieversorger jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit seine Preise, haben Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht.