Strom und Erdgas für Geschäftskunden
Machen auch Sie mit: Gemeinsam stark für faire Energie!
Wir sind Problemlöser und vertreten die Interessen der Energieverbraucher. Als starke Gemeinschaft können wir diese einfach besser durchsetzen, als einzelne Kunden.
Nutzen Sie unseren Service!
Sie erteilen uns die entsprechende Vollmacht – wir erledigen alles Weitere für Sie! Einfach und unkompliziert! Senden Sie uns einfach per E-Mail oder Telefax folgende Unterlagen zu:
- komplette Jahresabrechnung des Vorversorgers
- Geburtsdatum des Vertragsinhabers
- Telefonnummer und E-Mailadresse für evtl. Rückfragen
Wir erstellen einen Energieauftrag, mit dem Sie uns bevollmächtigen, für Sie entsprechend tätig zu sein. Sobald uns dieser vorliegt, kümmern wir uns um alles Weitere und erstellen Ihnen dann ein entsprechendes Angebot mit einer Vergleichsberechnung zu Ihrem bisherigen Versorger.
Die Kosten
Für unsere Dienstleistung fallen folgende Kosten an:
- eine einmalige Pauschale von nur 25,- € netto je Zähler für die Aufnahme in den Energiepool und die Einrichtung in unserer Datenbank.
- Bei jedem Wechsel zu einem günstigeren Versorger fällt ein Beratungshonorar in Höhe von nur 10% aus der errechneten Ersparnis an. Diese ergibt sich aus der Differenz des bisher gültigen Vertrages zum neu vermittelten Vertrag.
Einrichtungsgebühr und Beratungshonorar sind mit Abschluss des Energieauftrages bzw. mit Annahme des neuen Angebotes fällig!
Die häufigsten Fragen
Hierzu benötigen Sie nur Ihre letzte Energieabrechnung. Hier sind alle wichtigen Verbrauchsdaten zu finden.
Nein, weder ein Zählertausch noch sonstige Änderungen müssen bei Ihnen vorgenommen werden. Unsere Versorger mieten die vorhandenen Einrichtungen sozusagen bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Auch bei Störungen bleibt dieser Ihr Ansprechpartner.
Sehr sicher. Der Betreiber des Versorgungsnetzes ist gesetzlich verpflichtet, jeden Bewohner seines Versorgungsgebietes lückenlos mit Strom und Erdgas zu versorgen.
Nein. Generell darf ein Netzbetreiber die Einspeisung von Strom/Erdgas in sein Netz durch Dritte nicht verweigern.
Der Zählerstand wird turnusgemäß weiterhin vom Netzbetreiber abgelesen. Dieser Zählerstand wird unseren Versorgern automatisch mitgeteilt.
Bei einem Wechsel müssen die Kündigungsfristen des bestehenden Vertrages beachtet werden. Jeder Verbraucher, der sich in der Grundversorgung befindet, kann seinen Versorger sehr kurzfristig wechseln. Wir kümmern uns um die Kündigung (meist mit einer Frist von 2 Wochen) und beginnen danach die Belieferung ohne Unterbrechung. Haben Sie einen Vertrag mit einem speziellen Tarif bei Ihrem Versorger abgeschlossen, geht die Kündigungsfrist aus den Vertragsunterlagen hervor. Verändert Ihr Energieversorger jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit seine Preise, haben Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht.